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Recht - Haftpflichtversicherung Schäden

Lassen Sie sich von TICHY die Unfallgutachter beraten

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).

Haftpflichtgutachten

10 Fragen und Antworten rund um den Unfall

Kaskogutachten

Wie unter dem Punkt "Unfall – was nun?" unter Variante 2 schon erwähnt, können und sollten Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall diesen Ihrer Kasko Teil- oder Vollkasko melden. Die Versicherung, die mit Ihnen einen Vertrag hat, nämlich Ihre Kaskoversicherung, wird Ihnen nun ein Angebot unterbreiten. Sie können dieses Angebot in Form von einer Reparaturfreigabe erhalten oder durch ein Gutachten, das von der Versicherung in Auftrag gegeben wurde.

 

Kostenvoranschläge von Reparaturwerkstätten kommen ebenfalls in Betracht. In jedem Fall entscheiden wieder Sie, ob Sie mit dem von der Versicherung vorgelegten Angebot zufrieden sind oder nicht. Auch hier besteht die Möglichkeit, das Angebot und Ihre Möglichkeiten zu prüfen und ggf. die richtigen Schritte einzuleiten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

+49 (0) 7306 357300 info@gutachter-tichy.de