Informationen & Recht
Recht - Haftpflichtversicherung Schäden
Lassen Sie sich von TICHY die Unfallgutachter beraten
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
Haftpflichtgutachten
10 Fragen und Antworten rund um den Unfall
-
Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
- Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Oldtimergutachten
- Reparaturbestätigung
- Kostenvoranschlag
-
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
-
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
-
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
-
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden, mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
-
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
-
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
-
Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?
Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.500,00 je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen € 313,00 und € 353,00. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen € 50,00 und € 120,00. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhöht.
-
Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen?
In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.
-
Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.
Kaskogutachten
Wie unter dem Punkt "Unfall – was nun?" unter Variante 2 schon erwähnt, können und sollten Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall diesen Ihrer Kasko Teil- oder Vollkasko melden. Die Versicherung, die mit Ihnen einen Vertrag hat, nämlich Ihre Kaskoversicherung, wird Ihnen nun ein Angebot unterbreiten. Sie können dieses Angebot in Form von einer Reparaturfreigabe erhalten oder durch ein Gutachten, das von der Versicherung in Auftrag gegeben wurde.
Kostenvoranschläge von Reparaturwerkstätten kommen ebenfalls in Betracht. In jedem Fall entscheiden wieder Sie, ob Sie mit dem von der Versicherung vorgelegten Angebot zufrieden sind oder nicht. Auch hier besteht die Möglichkeit, das Angebot und Ihre Möglichkeiten zu prüfen und ggf. die richtigen Schritte einzuleiten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!