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Recht - Haftpflichtversicherung Schäden
Lassen Sie sich von TICHY die Unfallgutachter beraten
Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz).
Haftpflichtgutachten
10 Fragen und Antworten rund um den Unfall
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Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
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Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
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Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
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Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
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Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?
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Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
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Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
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Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?
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Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen?
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Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Kaskogutachten
Wie unter dem Punkt "Unfall – was nun?" unter Variante 2 schon erwähnt, können und sollten Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall diesen Ihrer Kasko Teil- oder Vollkasko melden. Die Versicherung, die mit Ihnen einen Vertrag hat, nämlich Ihre Kaskoversicherung, wird Ihnen nun ein Angebot unterbreiten. Sie können dieses Angebot in Form von einer Reparaturfreigabe erhalten oder durch ein Gutachten, das von der Versicherung in Auftrag gegeben wurde.
Kostenvoranschläge von Reparaturwerkstätten kommen ebenfalls in Betracht. In jedem Fall entscheiden wieder Sie, ob Sie mit dem von der Versicherung vorgelegten Angebot zufrieden sind oder nicht. Auch hier besteht die Möglichkeit, das Angebot und Ihre Möglichkeiten zu prüfen und ggf. die richtigen Schritte einzuleiten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!